Hiermit beantrage ich einen Zuschuss gemäß dem Programmmerkblatt "Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung"
Erklärungen zur geplanten Maßnahme Ich/wir erkläre/n, dass
- mit dem Investitionsvorhaben noch nicht begonnen wurde bzw.der Vorhabe nsbeginn gemäß Programmmerkb latt ein gehalten wird.
- ich/wir der Empfänger der Beratungsleistungen für die energetische Fachplanung und Baubegleitung an dem in Ziffer 2 genannten Investitionsobjekt bin/sind bzw. im Falle einer Wohnungseigentümergeme inschaft der Beschluss der Eigen tümergemeinschaft vorliegt und ich/wir dazu bevollmächtigt wurde/n, namens und im Auftrage der Wohnungseigentü mergemeinschaft den Antrag zu stellen, bzw. im Falle einer Bevollmächtigung eine Vertretungsbefugnis vorliegt.
- für die geplante lnvestitionsmaßnahme/n die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des entspre- chenden Programmmerkblattes inkl. Anlagen eingehalten werden .
Persönliche Erklärungen Ich/wir erkläre/n, dass
- ichlwir das Programmmerkblatt "Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung" einschließlich der damit verbundenen Anlagen zur Kenntnis genommen habe/n und akzeptiere/n.
- der beantragte oder bewilligte Zuschuss nicht abgetreten wird.
- ich/wir alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe/n und sie durch geeignete Unterlagen belegen kann/können.
- ich/wir mit einer Überprüfung der technischen Umsetzung des Vorhabens sowie des geförderten Gebäudes im Rahmen einer Vor-Ort-Prüfung durch die KfW bzw. durch einen von der KfW beauftragten Dritten einverstanden bin/sind.
- ich/wir die Zahlung nicht eingestellt habe/n und über mein/unser Vermögen kein Insolvenz- oder Sequestrationsverfah ren unmittelbar bevorsteht, beantragt oder eröffnet worden ist bzw. ich/wir keine eidesstattliche Erklärung nach § 807 ZPO (Vorlage eines Vermögensverzeichnisses) abgegeben habe/n.
Mir/uns ist bekannt, dass
- zu Unrecht - insbesondere aufgrund unzutreffender Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Richtlinien (AGB) und Bestimmungen der Zuschusszusage - erhaltene Zuschüsse an die KfW zurückzuzahlen sind.
- die Angaben zur Antragsberechtigung und zum Verwendungszweck subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch in Verbindung mit § 2 Subventionsgesetz darstellen und dass ein Subventionsbetrug strafbar Ist.
Nach § 3 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 (BGBI. 1 S. 2034, 2037) trifft den Subventionsnehmer eine sich auf alle subventionserheb lichen Tatsachen erstreckende Offenbarungspflicht. Subventionserhebliche Tatsachen sind ferner solche,die durch Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen verdeckt werden, sowie Rechtsgeschäfte oder Handlungen unter Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit einem beantragten Zuschuss (§ 4 Subventions gesetz). Außerdem ist zu beachten, dass der Straftatbestand des Subventionsbetruges (§ 264 StGB) im Rahmen des EG-Finanzschutzgesetzes vom 10.09.1998 erheblich erweitert wurde .
Einwilligung In dje Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Paten
Die KfW Ist berechtigt, alle in diesem Antrag sowie in den jeweiligen Anlagen angegebenen personenbezogenen und sons tigen Daten zum Zwecke der Zuschussbearbe itung zu erheben und, soweit dies zur Aufgabenerfü llung der KfW erforder lich ist, elektronisch zu verarbeiten, zu speichern sowie auszuwerten . Über diesen beschriebenen Rahmen hinaus werden die mit den genannten Formularen erhobenen Daten durch die KfW für volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Analysen verwendet und ausgewertet. Ich/wir bin/sind darüber informiert, dass ich/wir dieser gesonderten Verwendung gegenüber der KfW jederze it widersprechen kann/können.