Achtung: Die Förderprogramme können sich in Art und Höhe ändern. Keine Gewähr auf Vollständigkeit und Gültigkeit.
KFW FÖRDERPROGRAMM 151/152 – KREDIT „ENERGIEEFFIZIENT SANIEREN“
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt für energetische Sanierungs-vorhaben einen zinsgünstigen Kredit, der mit unserer Unterstützung vor Beginn der Maßnahme über die eigene Hausbank beantragt wird. Unter Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gibt es zusätzlich einen Tilgungszuschuss, der ca. 3 Monate nach Abschluss und Prüfung der Sanierungsmaßnahme auf das Darlehenskonto gutgeschrieben wird und somit die Darlehenssumme reduziert. Die Höhe dieses Tilgungszuschusses variiert je nach erreichtem Effizienzhaus-standard oder der Durchführung einzelner Maßnahmen zwischen 27,5% (KfW-55) und 7,5% (Einzelmaßnahme) und ist von der Anzahl der Wohneinheiten und der beanspruchten Kreditsumme abhängig.
ACHTUNG.
- auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die sanieren oder energetisch sanierten Wohnraum kaufen
- Antragstellung immer vor Beginn der Maßnahme
- durch einen von der dena (Deutsche Energieagentur) zugelassenen Energie-effizienz-Experten
KFW FÖRDERPROGRAMM 431 – ZUSCHUSS „BAUBEGLEITUNG“
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt für Sanierungsvorhaben nach den KfW-Vorgaben einen Zuschuss vor und während der Baumaßnahme für die Planungsleistungen und Begleitung durch einen zugelassenen und unabhängigen Experten für Energieeffizienz („Energieberater“). Hierbei übernimmt die KfW 50% der Leistungen, bis max. 4.000 EUR Zuschuss pro Vorhaben.
ACHTUNG:
- Antragstellung und Genehmigung immer vor Beginn der Maßnahme
- nur in Kombination mit dem Förderprogramm 151/152
- Zuschussbeträge unter 300 EUR nicht möglich
Weitere Info’s unter www.kfw.de
KfW FÖRDERPROGRAMM 167 – ERGÄNZUNGSKREDIT
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert die Umstellung einer Heizungsanlage in Wohngebäuden auf erneuerbare Energien mit einem zinsgünstigen Kredit.