Aufgrund der aktuellen Lage könnnen wir derzeit nur auf die KFW verweisen.
KFW FÖRDERPROGRAMM 261 — KREDIT „Effizienzhaus“
Das Förderprogramm 261 der KfW unterstützt die energetische Sanierung von Wohngebäuden durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Dabei werden Maßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle, der Einbau neuer Fenster und Türen, der Austausch der Heizungsanlage oder die Installation von Lüftungsanlagen gefördert. Je höher der energetische Standard des Gebäudes nach der Sanierung, desto höher kann der Zuschuss ausfallen. Die Förderung kann für Einzelmaßnahmen oder für ein umfassendes Sanierungskonzept beantragt werden. Das Programm ist für private Eigentümer, aber auch für Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften zugänglich. Es soll dazu beitragen, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen von Wohngebäuden zu reduzieren und damit den Klimaschutz zu verbessern.
ACHTUNG:
- Antragstellung immer vor Beginn der MaßnahmeAntragstellung immer vor Beginn der Maßnahme
- durch einen von der dena (Deutsche Energieagentur) zugelassenen Energie-effizienz-Experten
KFW FÖRDERPROGRAMM 297 — KfW-Effizienzhaus 40 Plus – Kredit
Das KfW-Förderprogramm 297 „KfW-Effizienzhaus 40 Plus – Kredit“ richtet sich sowohl an Unternehmen als auch an Privatpersonen, die einen klimafreundlichen Neubau realisieren möchten. Das Programm bietet zinsgünstige Kredite für den Bau oder Kauf eines KfW-Effizienzhauses 40 Plus an, das den höchsten energetischen Standard im Neubau darstellt. Zudem können weitere Förderungen in Form von Tilgungszuschüssen oder Investitionszuschüssen in Anspruch genommen werden. Das Ziel des Programms ist die Förderung von klimafreundlichem Bauen und die Reduktion von CO2-Emissionen im Gebäudesektor.
KFW FÖRDERPROGRAMM 298 — KfW-Effizienzhaus 40 Plus – Zuschuss
Das KfW-Förderprogramm 298 „KfW-Effizienzhaus 40 Plus – Zuschuss“ unterstützt sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen, die ein besonders energieeffizientes Haus bauen möchten. Das Programm gewährt Zuschüsse für den Bau oder Kauf von Häusern, die den höchsten energetischen Standard im Neubau, das KfW-Effizienzhaus 40 Plus, erfüllen. Die Höhe des Zuschusses hängt vom erreichten Standard ab und kann bis zu 48.000 Euro betragen. Ziel des Programms ist es, den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor zu reduzieren und energieeffizientes Bauen zu fördern.
KFW FÖRDERPROGRAMM 299 — KfW-Effizienzhaus 55 – Kredit
Das KfW-Förderprogramm 299 „KfW-Effizienzhaus 55 – Kredit“ unterstützt sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen, die ein klimafreundliches Haus bauen oder kaufen möchten. Das Programm bietet zinsgünstige Kredite für den Bau oder Kauf eines KfW-Effizienzhauses 55 an, das einen hohen energetischen Standard erfüllt. Die Kredite können für bis zu 30 Jahre mit einer tilgungsfreien Anlaufzeit von bis zu 10 Jahren beantragt werden. Ziel des Programms ist es, den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor zu reduzieren und energieeffizientes Bauen zu fördern.
KFW FÖRDERPROGRAMM 431 – ZUSCHUSS „BAUBEGLEITUNG“
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt für Sanierungsvorhaben nach den KfW-Vorgaben einen Zuschuss vor und während der Baumaßnahme für die Planungsleistungen und Begleitung durch einen zugelassenen und unabhängigen Experten für Energieeffizienz („Energieberater“). Hierbei übernimmt die KfW 50% der Leistungen, bis max. 4.000 EUR Zuschuss pro Vorhaben.
ACHTUNG:
- Antragstellung und Genehmigung immer vor Beginn der Maßnahme
- nur in Kombination mit dem Förderprogramm 430
- Zuschussbeträge unter 300 EUR nicht möglich Weitere Info’s unter www.kfw.de
KFW FÖRDERPROGRAMM 433 — ZUSCHUSS „BRENNSTOFFZELLE“
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt für den Einbau einer Brennstoffzelle im Wohnungsneubau einen tatsächlichen Zuschuss, der mit
unserer Unterstützung vor Beginn der Maßnahme beantragt wird. Unter Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gibt es einen Zuschuss, der nach Abschluss und Prüfung des Einbaus nach spätestens 6 Wochen auf das Bankkonto vom Antragsteller bzw. Hauseigentümer gutgeschrieben wird. Die Höhe dieses Zuschusses beträgt 40% der förderfähigen Kosten und ist von der elektrischen Leistung des eingebauten Brennstoffzellensystems abhängig.Je nach Leistungsklasse liegt der Zuschussbetrag zwischen 7.050 EUR und 28.200 EUR.
ACHTUNG:
- auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten
- Antragstellung und Genehmigung immer vor Beginn der Maßnahme
- durch einen von der dena (Deutsche Energieagentur) zugelassenen Energie- effizienz-Experten
BAFA – MAP (Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien)
In diesem Förderprogramm der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkon-trolle (BAFA) werden im Neubau Heizungsanlagen gefördert, die
besonders effizient sind und auf Basis von erneuerbaren bzw. regenerativen Energie-systemen umweltschonend heizen.
Gefördert werden:
Biomasseanlagen:
Installation von Pelletöfen, Hackschnitzelöfen, Kombinationskessel und Scheitholzvergaserkessel mit Brennwertnutzung oder Partikelabscheidung
Solarthermie:
Installation von großen Solarkollektoranlagen
- zur Warmwasserbereitung und Raumheizung und deren Kombination
- zur Solaren Kälteerzeugung
- zur Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz
Wärmepumpen:
Installation von Wärmepumpen mit hohen Jahresarbeitszahlen oder verbesserter Systemeffizienz auf Basis von Luft, Wasser oder Erde
- zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
- nur zur Raumheizung, wenn Warmwasserbereitung zum wesentlichen Teil durch andere erneuerbaren Energie erfolgt
- zur Bereitstellung von Wärme für Wärmenetze
Nicht förderfähig sind Wärmepumpen die die erzeugte Wärme direkt an die Luft übertragen oder ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen.
Zuschusshöhen: Da die Zuschussbeträge sehr unterschiedlich ausfallen, ist im Vorfeld immer eine genaue Betrachtung der vorliegenden Situation notwendig.
Die Antragstellung erfolgt immer vor Beginn der Maßnahme.
Weitere Info’s unter www.bafa.de