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Zuschuss

Achtung: Die Förderprogramme können sich in Art und Höhe ändern. Keine Gewähr auf Vollständigkeit und Gültigkeit.

KFW FÖRDERPROGRAMM 430 – ZUSCHUSS „ENERGIEEFFIZIENT SANIEREN“

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt für energetische Sanierungs-vorhaben einen tatsächlichen Zuschuss, der mit unserer Unterstützung vor Beginn der Maßnahme beantragt wird. Unter Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gibt es einen Zuschuss, der nach Abschluss und Prüfung der Sanierungsmaßnahme nach spätestens 6 Wochen auf das Bankkonto vom Antragsteller bzw. Hauseigentümer gutgeschrieben wird. Die Höhe dieses Zuschusses variiert je nach erreichtem Effizienzhausstandard oder der Durchführung einzelner Maßnahmen zwischen 30% (KfW-55) und 10% (Einzelmaßnahme) und ist von der Anzahl der Wohneinheiten und der beantragten Zuschusssumme abhängig.

ACHTUNG:

  • auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die sanieren oder energetisch sanierten Wohnraum kaufen
  • Antragstellung und Genehmigung immer vor Beginn der Maßnahme durch einen von der dena (Deutsche Energieagentur) zugelassenen Energie-effizienz-Experten
  • nur für Gebäude mit maximal zwei Wohnungen und WEG
  • flexibel kombinierbar mit anderen Förderprodukten

KFW FÖRDERPROGRAMM 431 – ZUSCHUSS „BAUBEGLEITUNG“

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt für Sanierungsvorhaben nach den KfW-Vorgaben einen Zuschuss vor und während der Baumaßnahme für die Planungsleistungen und Begleitung durch einen zugelassenen und unabhängigen Experten für Energieeffizienz („Energieberater“). Hierbei übernimmt die KfW 50% der Leistungen, bis max. 4.000 EUR Zuschuss pro Vorhaben.

ACHTUNG:

  • Antragstellung und Genehmigung immer vor Beginn der Maßnahme
  • nur in Kombination mit dem Förderprogramm 430
  • Zuschussbeträge unter 300 EUR nicht möglich Weitere Info’s unter www.kfw.de

KfW FÖRDERPROGRAMM 433 – ZUSCHUSS „BRENNSTOFFZELLE“

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt für den Einbau einer Brennstoffzelle in Bestandsgebäuden einen tatsächlichen Zuschuss, der mit unserer Unterstützung vor Beginn der Maßnahme beantragt wird.

Unter Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gibt es einen Zuschuss, der nach Abschluss und Prüfung der Sanierungsmaßnahme nach spätestens 6 Wochen auf das Bankkonto vom Antragsteller bzw. Hauseigentümer gutgeschrieben wird.

Die Höhe dieses Zuschusses beträgt 40% der förderfähigen Kosten und ist von der elektrischen Leistung des eingebauten Brennstoffzellensystems abhängig. Je nach Leistungsklasse liegt der Zuschussbetrag zwischen 7.050 EUR und 28.200 EUR.

ACHTUNG:

  • auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten
  • Antragstellung und Genehmigung immer vor Beginn der Maßnahme
  • durch einen von der dena (Deutsche Energieagentur) zugelassenen Energie- effizienz-Experten

Weitere Info’s unter www.kfw.de

BAFA – ZUSCHUSS „HEIZUNGSOPTIMIERUNG“

Seit 1. August 2016 wird der Ersatz von Heizungs- und Warmwasserzirkulations-pumpen durch die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit 30 % der Nettoinvestitionskosten bezuschusst. Die ersetzten Pumpen müssen hocheffizient sein und hydraulisch an das Heiz-system angebunden werden. In diesem Zuge wird ein hydraulischer Abgleich (siehe Verbrauchsoptimierung) der Heizungsanlage durchgeführt. In Verbindung mit diesem hydraulischen Abgleich werden auch zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen am bestehenden Heizsystem mit-gefördert. Dazu zählen die Materialkosten sowie die fachgerechte Installation für folgende Bauteile:

  • voreinstellbare Thermostatventile an Heizkörpern
  • Einzelraumtemperaturregler
  • Strangventile
  • Technik zur Volumenstromregelung
  • Separater Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
  • Pufferspeicher
  • professionell erledigte Einstellung der Heizkurve am Wärmeerzeuger

Die Antragstellung erfolgt immer vor Beginn der Maßnahme.
Weitere Info’s unter www.bafa.de

BAFA – ZUSCHUSS „HEIZEN MIT ERNEUERBAREN ENERGIEN“ (MAP)

In diesem Förderprogramm der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhr-kontrolle (BAFA) werden im Altbau neue Heizungsanlagen gefördert, die auf Basis von erneuerbaren bzw. regenerativen Energiesystemen umweltschonend heizen. Gefördert werden:

– Biomasseanlagen:

Installation von Pelletöfen, Hackschnitzelöfen, Kombinationskessel und Scheitholzvergaserkessel

– Solarthermie:

Installation von Solarkollektoranlagen

  • zur Warmwasserbereitung und Raumheizung und deren Kombination
  • zur Solaren Kälteerzeugung
  • zur Zuführung in ein Wärme-/Kältenetz

– Wärmepumpen

Installation von Wärmepumpen auf Basis von Luft, Wasser oder Erde

  • zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
  • nur zur Raumheizung, wenn Warmwasserbereitung zum wesentlichen Teil durch andere erneuerbaren Energie erfolgt
  • zur Bereitstellung von Wärme für Wärmenetze

Nicht förderfähig sind Wärmepumpen,

  • die die erzeugte Wärme direkt an die Luft übertragen
  • die ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen.

Zuschusshöhen:

Da die Zuschussbeträge sehr unterschiedlich ausfallen und auch vom besteh-enden Heizsystem abhängig sind, ist im Vorfeld immer eine genaue Betrachtung der vorliegenden Situation notwendig.

Die Antragstellung erfolgt immer vor Beginn der Maßnahme.

Weitere Info’s unter www.bafa.de

BAFA – ZUSCHUSS für Vor-Ort-Energieberatung (ISFP)

Damit das Sanierungskonzept maßgeschneidert für Ihr Haus ist, lohnt es sich einen qualifizierten Energieberater zu beauftragen. Eine solche ausführliche Energieberatung ist zwar nicht kostenlos, aber das Geld ist für den Energiesparerfolg gut investiert. Zusätzlich gibt es vom BAFA eine hohe Förderung für die Energieberatung: 80 Prozent, max. 1.300 Euro, beträgt der Zuschuss für ein Einfamilienhaus!

Sie planen Ihr Wohngebäude zu modernisieren, wissen jedoch nicht welche Maßnahmen sinnvoll und wirtschaftlich sind, dann empfiehlt sich diese energetische Bewertung durch einen Energieeffizienz-Experten („Energieberater“). Hier wird im ersten Schritt der derzeitige IST-Zustand vor der Sanierung aufgenommen, um darauf aufbauend ein Sanierungskonzept zu erarbeiten.

Dieser wird individuell für das jeweilige Gebäude erstellt und beinhaltet unterschiedliche Sanierungsvarianten (je nach Kundenwunsch abgestimmt), eine wirtschaftliche Betrachtung der Maßnahmen, wichtige Tipps während der Sanierung und in der Planungsphase und auf Wunsch einen Energie- Bedarfsausweis.