Umbau Gewerbe zu Wohnen

Gewerbe zu Wohnen: bis zu 30.000 € Zuschuss mit KfW 266

Leerstehende Büro-, Verkaufs- oder Praxisflächen in Wohnraum umbauen und dafür einen nicht rückzahlbaren Zuschuss über das neue KfW-Programm 266 sichern. Wir prüfen die Förderfähigkeit, erstellen den erforderlichen Energieeffizienz-Nachweis und begleiten den Antrag – befristet bis 31.12.2026.

Das Programm

Aus leerstehendem Gewerbe wird dringend benötigter Wohnraum

Mit dem neuen KfW-Programm 266 fördert der Bund die Umnutzung beheizter Gewerbe- oder sonstiger Nichtwohngebäude – etwa Büros, Läden oder Praxen – in Wohnraum. Anders als bei den meisten KfW-Programmen handelt es sich um einen direkten Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Ob sich Ihr Gebäude eignet, hängt von mehreren Faktoren ab: bisheriger Nutzung, Alter der Baugenehmigung, energetischem Ausgangszustand und dem geplanten Energiestandard nach dem Umbau. Eine pauschale Förderzusage können wir nicht geben – wir prüfen jedes Vorhaben individuell.

Zuschusshöhe

30 % der förderfähigen Umbaukosten, gedeckelt auf max. 30.000 € je neu geschaffener Wohneinheit.

Energiestandard

Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien (EH 85 EE) – bei Denkmalschutz gilt der mildere Denkmal-EE-Standard.

Befristet

Antragstellung nur vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026 möglich, solange das Budget reicht.

Voraussetzungen

Wer und was gefördert wird

Die folgenden Punkte entscheiden, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich infrage kommt.

Antragsberechtigt

Private, Unternehmen, Genossenschaften, Kommunen

Die Rechtsform spielt keine Rolle – gefördert werden Privatpersonen ebenso wie Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Kommunen.

Gebäude

Beheiztes Nichtwohngebäude, mind. 5 Jahre alte Baugenehmigung

Büro-, Verkaufs- oder Praxisflächen und ähnliche beheizte Gewerbeflächen qualifizieren; unbeheizte Lagerhallen sind ausgeschlossen. Es muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen.

Energiestandard

Effizienzhaus 85 EE mit erneuerbarer Heizung

Eine reine Gas- oder Ölheizung ohne erneuerbaren Anteil erfüllt den Standard nicht. Die Einhaltung muss durch einen zugelassenen Energieberater bestätigt werden.

Zeitpunkt

Antrag vor dem ersten Bauvertrag

Planungsleistungen und Energieberatung dürfen vorher stattfinden – sobald jedoch ein Bauvertrag unterschrieben ist, ist eine Förderung nicht mehr möglich.

Wichtig: Energiesanierungskosten (z. B. Dämmung, Fenster, Heizungstausch als eigenständige Maßnahme) sind über KfW 266 selbst nicht förderfähig, lassen sich aber unter Umständen mit separaten BAFA-Förderungen kombinieren. Die maximale Fördersumme pro Unternehmen liegt bei 300.000 € (ca. 10 Wohneinheiten). Alle Angaben vorbehaltlich Prüfung im Einzelfall.
Unsere Rolle

Als Energieberater ein zwingender Teil des Antrags

Der Nachweis des Energiestandards durch eine registrierte Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten ist bei KfW 266 verpflichtend – genau das übernehmen wir für Sie.

Eignungsprüfung

Wir prüfen, ob Ihr Gebäude und Vorhaben grundsätzlich die Voraussetzungen von KfW 266 erfüllen.

Energiekonzept EH 85 EE

Planung und Nachweis des geforderten Effizienzhaus-Standards inklusive erneuerbarer Heizung.

Antragsbegleitung

Erstellung der KfW-Nachweisdokumentation und Begleitung durch den Antragsprozess – rechtzeitig vor Baubeginn.

So gehen wir vor

Von der Idee bis zum bewilligten Zuschuss

1

Erstgespräch & Eignungscheck

Wir klären, ob Gebäude und Nutzung grundsätzlich für KfW 266 infrage kommen.

2

Vor-Ort-Analyse

Aufnahme des baulichen und energetischen Ist-Zustands der Gewerbefläche.

3

Energiekonzept EH 85 EE

Planung der Maßnahmen, mit denen der geforderte Energiestandard erreicht wird.

4

Antragstellung bei der KfW – vor dem ersten Bauvertrag

Wir bereiten die Nachweisdokumentation vor und reichen den Antrag rechtzeitig ein, bevor ein Bauvertrag unterschrieben wird.

5

Baubegleitung & Abschluss

Begleitung während der Umsetzung sowie Unterstützung beim Nachweis nach Fertigstellung.

Abgrenzung

Was über KfW 266 förderfähig ist – und was nicht

Förderfähig über KfW 266

  • Umbaukosten zur Schaffung neuer Wohneinheiten in bisherigen Gewerbeflächen
  • Erreichen des Energiestandards EH 85 EE inkl. erneuerbarer Heizungskomponente
  • Notwendige bauliche Anpassungen für die Wohnnutzung

Nicht über KfW 266, ggf. separat über BAFA

  • Reine Energiesanierungskosten als eigenständige Maßnahme (Dämmung, Fenster, Heizungstausch)
  • Maßnahmen an Gebäuden, die bereits vor Antragstellung Wohnzwecken dienten
  • Vorhaben, bei denen der erste Bauvertrag bereits unterschrieben ist
Häufige Fragen

Fragen zu Gewerbe zu Wohnen (KfW 266)

Ist KfW 266 ein Kredit oder ein Zuschuss?

Ein direkter, nicht rückzahlbarer Zuschuss – anders als viele andere KfW-Programme, die als Kredit ausgestaltet sind.

Wie viel Förderung ist möglich?

Bis zu 30 % der förderfähigen Umbaukosten, maximal 30.000 € je neu geschaffener Wohneinheit, bei einem Kostendeckel von 100.000 € je Einheit. Je Unternehmen sind maximal 300.000 € möglich.

Bis wann kann ich den Antrag stellen?

Das Programm läuft vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026, solange das bundesweite Budget von 300 Millionen Euro reicht. Der Antrag muss außerdem in jedem Fall vor Abschluss des ersten Bauvertrags gestellt werden.

Welchen Energiestandard muss die neue Wohnung erreichen?

Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien (EH 85 EE) mit einer erneuerbaren Heizungskomponente. Für denkmalgeschützte Gebäude gilt der mildere Denkmal-EE-Standard. Eine reine Gas- oder Ölheizung ohne erneuerbaren Anteil reicht nicht aus.

Kann ich vorher schon planen oder mich beraten lassen?

Ja, Planungsleistungen und Energieberatung sind vor Antragstellung ausdrücklich erlaubt. Nur ein bereits unterschriebener Bauvertrag schließt die Förderung aus.

Ist eine Förderung garantiert, wenn mein Gebäude die Kriterien erfüllt?

Nein. Wir prüfen die Förderfähigkeit immer individuell und projektbezogen, geben aber keine pauschale Förderzusage – die Bewilligung liegt bei der KfW und hängt auch vom verfügbaren Jahresbudget ab.

Weiterführend

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Das Zeitfenster für KfW 266 ist auf 2026 befristet und der Antrag muss vor dem ersten Bauvertrag gestellt werden – je früher wir prüfen, desto mehr Spielraum bleibt für Planung und Umsetzung.

Ergebnis der Erstberatung ist eine unverbindliche Einschätzung – keine Förderzusage. Förderfähigkeit und aktuelle Programmbedingungen prüfen wir immer individuell und projektbezogen.