Energieberatung für Unternehmen

Energieaudit nach DIN EN 16247

Wir erfassen die Energieverbräuche Ihres Unternehmens, bewerten Gebäude, Anlagen, Prozesse und Transport und zeigen wirtschaftlich sinnvolle Einsparmaßnahmen nachvollziehbar auf.

Verbrauch verstehen

Wo wird Energie eingesetzt – und wo lässt sie sich einsparen?

Ein Energieaudit macht die Energieströme eines Unternehmens transparent. Dafür betrachten wir nicht nur einzelne Rechnungen, sondern das Zusammenspiel von Standorten, Gebäuden, technischen Anlagen, betrieblichen Abläufen und Transportwegen.

Aus den erhobenen Daten entwickeln wir konkrete Maßnahmen und bewerten, welche Investitionen technisch sinnvoll und wirtschaftlich tragfähig sind. So entsteht eine klare Entscheidungsgrundlage statt einer reinen Bestandsaufnahme.

Repräsentativer Prüfungsumfang

Beim verpflichtenden Audit sind mindestens 90 Prozent des gesamten Energieverbrauchs zu untersuchen.

Regelmäßige Wiederholung

Auditpflichtige Unternehmen müssen das Energieaudit grundsätzlich mindestens alle vier Jahre erneuern.

Wirtschaftlichkeit im Blick

Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden nicht nur energetisch, sondern auch wirtschaftlich bewertet.

Leistungsumfang

Alle wesentlichen Energieeinsätze im Zusammenhang betrachten

Der genaue Umfang richtet sich nach Ihrem Unternehmen, seinen Standorten und den vorhandenen Verbrauchsschwerpunkten.

Energiedaten und Lastprofile

Wir erfassen Strom, Wärme, Brennstoffe und weitere Energieträger und ordnen Verbrauch, Kosten und zeitliche Lastverläufe ein.

Gebäude und Standorte

Gebäudehülle, Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung und die Versorgung mehrerer Standorte werden in die Analyse einbezogen.

Maschinen und Anlagen

Antriebe, Pumpen, Druckluft, Kälte, Wärme, Absaugung und weitere technische Systeme werden auf Einsparpotenziale geprüft.

Produktionsprozesse

Wir untersuchen Energieflüsse, Prozesswärme und -kälte, Abwärme sowie das Zusammenspiel der betrieblichen Abläufe.

Transport und Beförderung

Auch der betriebliche Transport kann Teil des Audits sein, sofern er einen relevanten Anteil am Gesamtenergieverbrauch ausmacht.

Maßnahmen und Potenziale

Die Ergebnisse werden priorisiert und mit möglichen Einsparungen, Investitionskosten, Nutzungsdauer und Wirtschaftlichkeit dokumentiert.

Pflichten richtig einordnen

Energieaudit, vereinfachte Erklärung oder Managementsystem?

Welche Anforderung gilt, hängt unter anderem von Unternehmensstatus, Energieverbrauch, Unternehmensstruktur und vorhandenen Managementsystemen ab.

EDL-G

Nicht-KMU über 500.000 kWh pro Jahr

Für auditpflichtige Nicht-KMU ist grundsätzlich ein vollständiges Energieaudit nach DIN EN 16247 erforderlich. Es wird mindestens alle vier Jahre wiederholt, sofern keine anerkannte Befreiung greift.

Vereinfachter Nachweis

Bis einschließlich 500.000 kWh pro Jahr

Bei auditpflichtigen Unternehmen mit höchstens 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch kann die Verpflichtung durch eine vereinfachte elektronische Erklärung erfüllt werden. Ein vollständiges Audit kann dennoch freiwillig sinnvoll sein.

EnEfG

Mehr als 7,5 GWh im Dreijahresdurchschnitt

Unternehmen oberhalb dieser Verbrauchsschwelle müssen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten. Ein einzelnes Energieaudit ersetzt diese Pflicht nicht.

Umsetzungspläne

Mehr als 2,5 GWh im Dreijahresdurchschnitt

Für wirtschaftlich identifizierte Einsparmaßnahmen können konkrete, bestätigte und zu veröffentlichende Umsetzungspläne nach dem EnEfG erforderlich sein.

Wichtig: Die rechtliche Einordnung muss immer anhand des konkreten Unternehmens, seiner Beteiligungsstruktur, der Standorte, Verbrauchsdaten und vorhandenen Systeme erfolgen. Wir prüfen mit Ihnen, welcher Nachweis tatsächlich erforderlich ist.
Vorgehensweise

So läuft das Energieaudit ab

Wir strukturieren das Audit so, dass der Aufwand im Unternehmen planbar bleibt und die Ergebnisse praktisch nutzbar sind.

1

Auftaktgespräch

Unternehmen, Standorte, Ziele, Ansprechpartner und vorhandene Daten werden gemeinsam abgegrenzt.

2

Datenerfassung

Wir sammeln Verbrauchs-, Kosten-, Betriebs- und Lastdaten und prüfen deren Aussagekraft.

Begehung eines Unternehmensgebäudes im Rahmen eines Energieaudits
3

Vor-Ort-Termin

Bei der Begehung nehmen wir die wesentlichen Verbraucher, Anlagen und betrieblichen Abläufe vor Ort auf und bewerten deren energetischen Zustand.

4

Analyse

Wir quantifizieren Einsparpotenziale und bewerten technische und wirtschaftliche Maßnahmen.

5

Bericht und Abschluss

Sie erhalten den Auditbericht und eine verständliche Präsentation der wichtigsten Ergebnisse.

Ihr Ergebnis

Ein Bericht, der Entscheidungen erleichtert

Der Energieauditbericht dokumentiert nicht nur den Ist-Zustand. Er zeigt, welche Maßnahmen zuerst betrachtet werden sollten und welche Daten für die weitere Planung oder Förderung benötigt werden.

  • Strukturierter Überblick über Energieverbrauch und Energiekosten
  • Darstellung der wesentlichen Verbraucher und Lastprofile
  • Konkrete technische Maßnahmen mit Einsparpotenzialen
  • Bewertung von Investitionskosten, Nutzungsdauer und Wirtschaftlichkeit
  • Priorisierung als Grundlage für Umsetzung und weitere Planung
Richtig abgrenzen

Welche Leistung passt zu Ihrem Ziel?

Die Leistungen greifen ineinander, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben.

Energieaudit DIN EN 16247

Periodische Bestandsaufnahme mit Verbrauchsanalyse, Einsparmaßnahmen und Auditbericht. Geeignet zur Erfüllung der EDL-G-Pflicht oder als freiwillige Analyse.

Energiemanagement ISO 50001

Dauerhaftes Managementsystem mit kontinuierlicher Verbesserung, Verantwortlichkeiten, Zielen und regelmäßiger Überprüfung. Für bestimmte Großverbraucher verpflichtend.

Energieberatung DIN V 18599

Gebäudebezogene Beratung für Nichtwohngebäude. Im Mittelpunkt stehen Gebäudehülle, Anlagentechnik und ein energetisches Sanierungskonzept.

Ihre Vorteile

Warum Energie Consulting Gierl GmbH?

Über 25 Jahre Erfahrung Langjährige Erfahrung in Energieberatung, Technik und Förderprojekten.
Ganzheitliche Betrachtung Gebäude, Anlagen und Prozesse werden im Zusammenhang analysiert.
Deutschlandweite Betreuung Wir begleiten Unternehmen und Projekte bundesweit.
Klare nächste Schritte Die Ergebnisse werden verständlich aufbereitet und sinnvoll priorisiert.
Häufige Fragen

Fragen zum Energieaudit

Welche Unternehmen müssen ein Energieaudit durchführen?

Grundsätzlich betrifft die Auditpflicht nach dem EDL-G Unternehmen, die nicht als KMU gelten. Der vollständige Prüfungsumfang, vereinfachte Nachweise und mögliche Befreiungen hängen unter anderem vom Gesamtenergieverbrauch sowie von vorhandenen Energie- oder Umweltmanagementsystemen ab.

Wie häufig muss das Energieaudit wiederholt werden?

Bei auditpflichtigen Unternehmen ist vom Abschluss des vorherigen Audits gerechnet grundsätzlich mindestens alle vier Jahre ein weiteres Energieaudit erforderlich.

Was bedeutet die Grenze von 500.000 kWh?

Bei auditpflichtigen Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von höchstens 500.000 kWh pro Jahr kann eine vereinfachte elektronische Erklärung die Pflicht erfüllen. Die Schwelle entscheidet nicht allein darüber, ob ein Unternehmen grundsätzlich in den Anwendungsbereich des EDL-G fällt.

Welche Daten werden für das Audit benötigt?

Typischerweise benötigen wir Energieabrechnungen, Verbrauchs- und Lastdaten, Standort- und Gebäudedaten, Anlagenlisten, Betriebszeiten, Produktionskennzahlen sowie vorhandene Messungen und frühere Energiekonzepte. Die konkrete Unterlagenliste stimmen wir zu Beginn mit Ihnen ab.

Ist ein Vor-Ort-Termin erforderlich?

Ja, für eine belastbare Bewertung müssen die wesentlichen Energieverbraucher, technischen Anlagen und betrieblichen Abläufe vor Ort nachvollzogen werden. Umfang und Anzahl der Termine richten sich nach Standorten und Komplexität.

Ersetzt das Energieaudit ein Energiemanagementsystem?

Nein. Ein Energieaudit ist eine periodische Analyse, während ISO 50001 oder EMAS als dauerhaftes Managementsystem angelegt sind. Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh müssen die gesonderten Anforderungen des EnEfG beachten.

Müssen die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden?

Aus dem EDL-G-Energieaudit allein folgt nicht automatisch die Pflicht, jede vorgeschlagene Maßnahme umzusetzen. Für Unternehmen über bestimmten Verbrauchsschwellen können nach dem EnEfG jedoch Pflichten zur Erstellung, Bestätigung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen bestehen.

Kann ein freiwilliges Energieaudit gefördert werden?

Je nach Unternehmensgröße, Energieverbrauch und rechtlicher Verpflichtung kann eine Förderung über die Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme in Betracht kommen. Wir prüfen die Voraussetzungen vor Beginn des Vorhabens individuell.

Lassen Sie uns Ihre Auditpflicht und Einsparpotenziale gemeinsam prüfen.

Schildern Sie uns kurz Ihre Unternehmensstruktur, Standorte und den Energieverbrauch. Anschließend klären wir den passenden Leistungsumfang und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.