Bedarfsausweis professionell erstellen lassen
Ein Energieausweis macht die energetische Qualität eines Gebäudes transparent und wird unter anderem bei Verkauf, Vermietung, Anschlussfinanzierung oder Erweiterung benötigt. Wir prüfen Ihre Immobilie und erstellen den passenden Bedarfsausweis fachgerecht und zuverlässig.
- ✓ Bedarfsausweis
- ✓ Fachgerechte Ausstellung
- ✓ Deutschlandweite Betreuung
Was ist ein Bedarfsausweis?
Der Bedarfsausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes auf Grundlage seiner baulichen und technischen Eigenschaften. Dadurch entsteht eine objektive Einschätzung, die weitgehend unabhängig vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ist.
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Objektive Bewertung
Die Berechnung erfolgt anhand einheitlicher und standardisierter Rahmenbedingungen.
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Detaillierte Gebäudeanalyse
Gebäudehülle, Fenster, Dämmung und Anlagentechnik werden bei der Berechnung berücksichtigt.
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Energetische Orientierung
Die Ergebnisse machen die energetische Qualität der Immobilie nachvollziehbar und vergleichbar.
Grundlage des Bedarfsausweises
Zur Ermittlung des rechnerischen Energiebedarfs werden die wesentlichen Eigenschaften des Gebäudes und seiner technischen Anlagen betrachtet.
- Baujahr, Gebäudegröße und Gebäudenutzung
- Aufbau und energetische Qualität der Gebäudehülle
- Dämmung, Fenster, Türen und weitere Bauteile
- Heizungs-, Warmwasser- und gegebenenfalls Lüftungstechnik
Wann wird ein Bedarfsausweis benötigt?
Ob zwingend ein Bedarfsausweis erforderlich ist, hängt von den Eigenschaften des Gebäudes ab. Darüber hinaus kann er auch freiwillig gewählt werden, wenn eine objektive und aussagekräftige Bewertung der energetischen Gebäudequalität gewünscht ist.
Bestimmte ältere Wohngebäude
Ein Bedarfsausweis ist grundsätzlich erforderlich, wenn ein Wohngebäude weniger als fünf Wohnungen hat, der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und das Gebäude nicht mindestens dem Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung entspricht. Es ist auch ein Bedarfsausweis zu erstellen wen keine Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre nachgewiesen werden können.
Verkauf, Vermietung oder Verpachtung
Bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung muss in der Regel ein gültiger Energieausweis vorliegen. Sofern für das Gebäude keine Wahlfreiheit bei der Ausweisart besteht, wird hierfür ein Bedarfsausweis benötigt.
Aussagekräftige Bewertung gewünscht
Auch bei bestehender Wahlfreiheit kann ein Bedarfsausweis sinnvoll sein. Da die Berechnung auf den baulichen und technischen Eigenschaften beruht, ermöglicht er eine weitgehend nutzerunabhängige Bewertung der Immobilie.
Ist für Ihre Immobilie ein Bedarfsausweis erforderlich?
Wir prüfen die Angaben zu Ihrem Gebäude und klären, ob ein Bedarfsausweis benötigt wird. Anschließend begleiten wir Sie fachgerecht bei der Erstellung.
Die konkrete Ausweispflicht ist vom jeweiligen Gebäude und Einzelfall abhängig. Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung.
So entsteht Ihr Bedarfsausweis
Von der ersten Anfrage bis zum fertigen Bedarfsausweis begleiten wir Sie persönlich und zuverlässig. Dabei erfassen und bewerten wir alle erforderlichen Gebäudedaten fachgerecht.
Anfrage und Erstprüfung
Sie senden uns Ihre Anfrage mit den wichtigsten Angaben zur Immobilie. Wir prüfen den Bedarf und besprechen das weitere Vorgehen.
Unterlagen zusammenstellen
Gemeinsam klären wir, welche Unterlagen benötigt werden – zum Beispiel Grundrisse, Baupläne und Angaben zu Bauteilen sowie zur Anlagentechnik.
Gebäudedaten erfassen
Die energetisch relevanten Eigenschaften werden vollständig bei einem mit Ihnen abgestimmten Vor-Ort-Termin erfasst.
Berechnung und Ausstellung
Auf Grundlage der geprüften Gebäudedaten berechnen wir den Energiebedarf und stellen anschließend Ihren Bedarfsausweis aus.
Bedarfsausweis für Ihre Immobilie anfragen
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beantworten Ihre Fragen, prüfen Ihre Angaben und informieren Sie über die benötigten Unterlagen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Berechnung des Bedarfsausweises benötigen wir verschiedene Angaben zum Gebäude und seiner technischen Ausstattung. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt von der Immobilie und den bereits vorhandenen Informationen ab.
Allgemeine Gebäudedaten
- ✓ Baujahr und Anschrift des Gebäudes
- ✓ Gebäudeart und Gebäudenutzung
- ✓ Wohn- beziehungsweise Nutzfläche und Nettoraumfläsche
- ✓ Anzahl der Wohneinheiten
- ✓ Angaben zu Anbauten oder späteren Erweiterungen
Pläne und Bauunterlagen
- ✓ Grundrisse der einzelnen Geschosse
- ✓ Schnittzeichnungen und Gebäudeansichten
- ✓ Baubeschreibung oder vorhandene Berechnungen
- ✓ Angaben zu Außenwänden, Dach und Kellerdecke
- ✓ Nachweise zu Dämmung, Fenstern und Türen
Heizung und Anlagentechnik
- ✓ Art und Baujahr der Heizungsanlage
- ✓ Verwendeter Energieträger
- ✓ Angaben zur Warmwasserbereitung
- ✓ Informationen über Lüftungs- Solar- oder PV-Anlagen
- ✓ Typenschilder, Rechnungen oder technische Datenblätter
Nicht alle Unterlagen vorhanden?
Das ist zunächst kein Problem. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Angaben bereits vorliegen und welche Gebäudedaten noch ergänzt oder erfasst werden müssen.
Fragen und Antworten zum Bedarfsausweis
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Ausstellung, Verwendung und Gültigkeit eines Bedarfsausweises.
01 Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?
Der Bedarfsausweis bewertet die energetische Qualität anhand der Gebäudesubstanz und Anlagentechnik. Der Verbrauchsausweis stützt sich dagegen auf den tatsächlich erfassten Energieverbrauch der Bewohner. Dadurch ist der Bedarfsausweis weitgehend unabhängig vom individuellen Heiz- und Nutzungsverhalten.
02 Wann ist ein Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben?
Ein Bedarfsausweis ist insbesondere bei bestimmten Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen erforderlich, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht mindestens dem Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung entsprechen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, sollte für das jeweilige Gebäude individuell geprüft werden.
03 Wie lange ist ein Bedarfsausweis gültig?
Ein Bedarfsausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig. Nach umfangreichen energetischen Veränderungen am Gebäude kann es jedoch sinnvoll sein, bereits vorher einen neuen Energieausweis erstellen zu lassen, damit dieser den aktuellen Gebäudezustand abbildet.
04 Ist für die Erstellung ein Vor-Ort-Termin erforderlich?
Das hängt von den vorhandenen Unterlagen und den Eigenschaften der Immobilie ab. Können die erforderlichen Gebäudedaten nicht vollständig und verlässlich aus Plänen, Nachweisen oder anderen Unterlagen entnommen werden, kann eine Erfassung vor Ort notwendig sein.
05 Was passiert, wenn nicht alle Bauunterlagen vorhanden sind?
Fehlende Unterlagen schließen die Ausstellung nicht automatisch aus. Wir prüfen zunächst, welche Informationen bereits vorliegen. Fehlende Angaben können je nach Gebäude durch zusätzliche Nachweise, nachvollziehbare Datenerfassung oder eine Besichtigung ergänzt werden.
06 Enthält der Bedarfsausweis Sanierungsempfehlungen?
Soweit entsprechende Maßnahmen möglich sind, enthält der Energieausweis Hinweise auf kosteneffiziente Verbesserungen der energetischen Eigenschaften des Gebäudes. Diese Empfehlungen stellen jedoch keine vollständige Energieberatung oder detaillierte Sanierungsplanung dar.
07 Darf ein Bedarfsausweis auch freiwillig erstellt werden?
Ja. Auch wenn für eine Immobilie ein Verbrauchsausweis zulässig wäre, kann freiwillig ein Bedarfsausweis gewählt werden. Das bietet sich besonders an, wenn eine nutzerunabhängige Einschätzung der energetischen Gebäudequalität gewünscht ist.
Ihre Frage wurde noch nicht beantwortet?
Wir beraten Sie gerne persönlich und klären, welcher Energieausweis für Ihre Immobilie erforderlich oder sinnvoll ist.