Ratgeber für Unternehmen

Energieaudit DIN EN 16247: Ablauf in 7 Schritten

Wie läuft ein Energieaudit nach DIN EN 16247 ab? Von der ersten Abstimmung über die Datenerfassung und Vor-Ort-Begehung bis zum Auditbericht zeigen wir Unternehmen den vollständigen Ablauf verständlich und praxisnah.

Stand: Lesedauer: ca. 9 Minuten
Normgerechter Ablauf, individueller Umfang

Die Prozessschritte orientieren sich an der DIN EN 16247-1. Umfang, Dauer und benötigte Daten hängen jedoch von Standorten, Energieverbrauch, Anlagenstruktur, Datenqualität und Zielsetzung des Unternehmens ab. Für verpflichtende Audits gilt in Deutschland die Ausgabe November 2022.

Grundlagen

Was ist das Ziel eines Energieaudits nach DIN EN 16247?

Ein Energieaudit ist eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und Energieverbrauchs. Es schafft Transparenz über die wesentlichen Energieflüsse und zeigt technisch sinnvolle sowie wirtschaftlich bewertete Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Gesamtverbrauch erfassen

Alle eingesetzten Energieträger und Standorte werden erfasst. Daraus entsteht eine nachvollziehbare Energiebilanz als Grundlage für die weitere Untersuchung.

Wesentliche Verbraucher analysieren

Gebäude, technische Anlagen, Produktionsprozesse und betriebliche Transporte werden nach ihrem Anteil und ihren Einsparpotenzialen bewertet.

Maßnahmen entwickeln

Aus den Daten und der Begehung entstehen konkrete Empfehlungen – von organisatorischen Sofortmaßnahmen bis zu investiven technischen Lösungen.

Wirtschaftlichkeit beurteilen

Investitionen, Einsparungen, Nutzungsdauer und weitere wirtschaftliche Auswirkungen werden bewertet. Bei verpflichtenden Audits ist mindestens die Kapitalwertmethode anzuwenden.

Gesetzlich verpflichtetes Unternehmen? Nach § 8a EDL-G muss ein verpflichtendes Audit verhältnismäßig und repräsentativ sein. Der Gesamtenergieverbrauch ist zu ermitteln und mindestens 90 Prozent davon müssen untersucht werden. Ob Ihr Unternehmen betroffen ist, erklären wir im Ratgeber zur Energieaudit-Pflicht.
DIN EN 16247 Ablauf

Wie läuft ein Energieaudit in 7 Schritten ab?

Der Ablauf folgt einer klaren Reihenfolge. Unternehmen können das Verfahren deutlich beschleunigen, wenn Zuständigkeiten früh geklärt sind und die benötigten Energie- und Betriebsdaten vollständig bereitstehen.

1

Erstkontakt und Auditrahmen festlegen

Zu Beginn werden Anlass, Ziele und grundsätzlicher Umfang besprochen. Dazu gehören die betroffenen Gesellschaften und Standorte, relevante Energieträger, verfügbare Daten sowie ein verantwortlicher Ansprechpartner im Unternehmen. Auf dieser Basis lassen sich Aufwand, Terminplan und Angebot belastbar festlegen.

2

Auftaktbesprechung durchführen

In der Auftaktbesprechung stimmen Unternehmen und Energieauditor das Vorgehen im Detail ab. Auditgrenzen, Untersuchungsumfang, Verantwortlichkeiten, Zeitplan, Arbeitsschutz, Vertraulichkeit und Datenzugang werden geklärt. Außerdem wird festgelegt, welche Beschäftigten für Interviews oder technische Rückfragen zur Verfügung stehen.

3

Energie- und Betriebsdaten erfassen

Der Auditor sammelt und prüft Energieabrechnungen, Zählerstände, Lastprofile, Betriebszeiten, Flächen, Anlagenlisten, Produktionsmengen und weitere Einflussgrößen. Die Daten müssen aktuell, belegbar und für die untersuchten Verbraucher aussagekräftig sein. Fehlende Werte können je nach Verbraucher durch Messungen oder nachvollziehbare Hochrechnungen ergänzt werden.

4

Vor-Ort-Begehung und Außeneinsatz

Bei der Begehung werden Gebäude, Wärme- und Kälteversorgung, Lüftung, Druckluft, Beleuchtung, elektrische Antriebe, Produktionsanlagen und betriebliche Transporte betrachtet. Gespräche mit verantwortlichen Mitarbeitenden helfen, Betriebsweisen, Schwachstellen und bereits geplante Veränderungen richtig einzuordnen. Bei Bedarf erfolgen ergänzende Messungen.

5

Energieflüsse und Einsparpotenziale analysieren

Aus den erhobenen Informationen entsteht eine Energiebilanz. Verbrauchsschwerpunkte und Einflussfaktoren werden herausgearbeitet, Kennzahlen gebildet und Einsparpotenziale berechnet. Anschließend bewertet der Auditor mögliche Maßnahmen technisch und wirtschaftlich – einschließlich Investition, erwarteter Energie- und Kosteneinsparung sowie sinnvoller Nutzungsdauer.

6

Auditbericht erstellen

Der Bericht dokumentiert Unternehmen, Auditgrenzen, Datengrundlage, Methodik, Energiebilanz, untersuchte Bereiche und Verbesserungsvorschläge. Die empfohlenen Maßnahmen werden nachvollziehbar beschrieben und wirtschaftlich bewertet. Annahmen, Messungen und Berechnungen müssen so dargestellt sein, dass das Unternehmen die Ergebnisse später verstehen und weiterverwenden kann.

7

Ergebnisse in der Abschlussbesprechung erläutern

Zum Abschluss werden die wichtigsten Energieverbräuche, Einsparpotenziale und empfohlenen Maßnahmen vorgestellt. Offene Fragen werden geklärt und mögliche nächste Schritte priorisiert. Das Unternehmen erhält den Auditbericht und die verwendeten Daten so, dass sie für spätere Vergleiche und die Nachverfolgung der Energieeffizienz aufbewahrt werden können.

Vom Bericht zur Umsetzung: Das Energieaudit verpflichtet nicht automatisch zur Umsetzung jeder gefundenen Maßnahme. Es liefert jedoch eine belastbare Entscheidungsgrundlage. Für Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh können zusätzlich Pflichten zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen nach dem EnEfG bestehen.
Gute Vorbereitung

Welche Unterlagen werden für den Energieaudit-Ablauf benötigt?

Vollständige und übersichtlich aufbereitete Daten verkürzen Rückfragen und verbessern die Qualität der Analyse. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Betrieb ab. Für einen ersten Überblick sollten Unternehmen insbesondere Verbrauchs-, Gebäude-, Anlagen- und Produktionsdaten zusammenstellen.

Sinnvoll ist eine zentrale Ansprechperson, die Daten aus Technik, Einkauf, Controlling, Fuhrpark und Gebäudemanagement bündeln kann. Bei mehreren Standorten sollte zusätzlich früh geklärt werden, welche lokalen Ansprechpartner Zugang zu Anlagen und Messwerten ermöglichen.

Energieaudit DIN EN 16247 Ablauf bei der Vor-Ort-Begehung eines Unternehmens
Die Begehung verbindet die vorhandenen Verbrauchsdaten mit dem tatsächlichen Betrieb der technischen Anlagen.
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Energieabrechnungen

Strom, Erdgas, Heizöl, Fernwärme, Kraftstoffe und weitere Energieträger – möglichst für mehrere vollständige Abrechnungszeiträume.

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Zähler- und Lastgangdaten

Haupt- und Unterzähler, Viertelstundenwerte, Leistungsspitzen sowie vorhandene Mess- und Monitoringdaten.

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Gebäude und Technik

Flächen, Baujahre, Nutzungen, Pläne, Anlagenlisten, Leistungen, Wirkungsgrade, Betriebszeiten und Wartungsinformationen.

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Produktion und Auslastung

Produktionsmengen, Schichtmodelle, Auslastung, Prozessparameter und geplante Veränderungen als Einflussgrößen des Verbrauchs.

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Fuhrpark und Transporte

Fahrzeugbestand, Kraftstoff- oder Stromverbrauch, Fahrleistungen und betriebliche Transportprozesse.

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Frühere Maßnahmen

Vorhandene Energieaudits, Energiekonzepte, Messberichte, Angebote sowie bereits umgesetzte oder geplante Effizienzprojekte.

Untersuchungsumfang

Welche Bereiche werden im Energieaudit untersucht?

Der konkrete Schwerpunkt richtet sich nach den Energieflüssen des Unternehmens. Ein Bürogebäude benötigt eine andere Untersuchung als ein produzierender Betrieb. Entscheidend ist, dass die wesentlichen Verbraucher repräsentativ abgebildet werden.

01

Gebäude

Gebäudehülle, Nutzung, Heizung, Warmwasser, Beleuchtung, Lüftung, Klima und Gebäudeautomation.

02

Technische Anlagen

Wärme- und Kälteerzeugung, Druckluft, Pumpen, Ventilatoren, elektrische Antriebe und Abwärme.

03

Produktionsprozesse

Prozesswärme, Prozesskälte, Maschinen, Betriebsparameter, Stand-by-Verbrauch und Produktionsauslastung.

04

Transport

Fuhrpark, innerbetriebliche Logistik, Fahrleistungen, Kraftstoffe und elektrisch betriebene Fahrzeuge.

Die vollständige Begleitung und fachliche Einordnung finden Sie auf unserer Leistungsseite zum Energieaudit nach DIN EN 16247-1.

Zeit und Organisation

Wie lange dauert ein Energieaudit nach DIN EN 16247?

Eine allgemeingültige Dauer gibt es nicht. Bei einem überschaubaren Betrieb mit einem Standort und vollständigen Daten kann der Prozess häufig innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden. Komplexe Unternehmensgruppen, viele Standorte, fehlende Messwerte oder notwendige Langzeitmessungen benötigen entsprechend mehr Zeit.

Einflussfaktor Günstige Ausgangslage Möglicher zusätzlicher Aufwand
StandorteEin Standort mit klarer NutzungViele Standorte, Gesellschaften oder unterschiedliche Nutzungen
DatenqualitätVollständige Rechnungen, Zähler- und LastgangdatenDatenlücken, uneinheitliche Abrechnungszeiträume oder fehlende Unterzähler
AnlagenstrukturÜbersichtliche Gebäudetechnik und dokumentierte AnlagenKomplexe Produktion, Prozesswärme, Prozesskälte oder verbundene Energiesysteme
MessbedarfAussagekräftige vorhandene MesswerteTemporäre Messungen, längere Messzeiträume oder zusätzliche Hochrechnungen
OrganisationFester Ansprechpartner und schnelle RückmeldungenViele Zuständigkeiten, eingeschränkter Anlagenzugang oder späte Datenlieferung

Die tatsächliche Projektdauer wird nach einer ersten Prüfung von Standorten, Verbrauchsstruktur und Datenlage individuell abgestimmt.

Kosten und Förderung: Der Aufwand beeinflusst auch das Honorar. Eine realistische Einordnung finden Sie unter Energieaudit Kosten. Erfolgt das Audit freiwillig, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine BAFA-Förderung für das Energieaudit möglich sein.
Häufige Fragen

FAQ zum Energieaudit DIN EN 16247 Ablauf

Die wichtigsten Fragen zur Vorbereitung, Begehung, Datengrundlage und zum Abschlussbericht kompakt beantwortet.

Muss für ein Energieaudit immer eine Vor-Ort-Begehung stattfinden?
Der Außeneinsatz beziehungsweise die Ortsbegehung ist ein wesentlicher Bestandteil des normgerechten Ablaufs. Nur so lassen sich vorhandene Daten, tatsächliche Betriebsweisen, technische Zustände und mögliche Einsparmaßnahmen belastbar miteinander verbinden. Der konkrete Umfang richtet sich nach Auditgrenzen, Standorten und Verbrauchsstruktur.
Welche Verbrauchsdaten müssen untersucht werden?
Grundlage sind aktuelle, belegbare Betriebsdaten zum Energieverbrauch und zu Lastprofilen. Bei einem verpflichtenden Audit nach EDL-G ist zunächst der Gesamtenergieverbrauch zu ermitteln. Mindestens 90 Prozent davon müssen untersucht werden, damit das Audit repräsentativ ist.
Wie viele Jahre an Energieabrechnungen werden benötigt?
Mindestens ein vollständiger und aussagekräftiger Abrechnungszeitraum ist erforderlich. Für eine belastbarere Einordnung von Schwankungen sind Daten mehrerer Jahre häufig sinnvoll. Welche Zeiträume benötigt werden, hängt von Unternehmensstruktur, Produktion und Datenverfügbarkeit ab.
Wer sollte das Energieaudit im Unternehmen begleiten?
Das Unternehmen sollte einen verantwortlichen Ansprechpartner benennen. Je nach Betrieb werden zusätzlich Mitarbeitende aus Technik, Gebäudemanagement, Produktion, Einkauf, Controlling, Fuhrpark oder Arbeitssicherheit einbezogen. Wichtig sind schneller Datenzugang und Kenntnisse der tatsächlichen Betriebsabläufe.
Sind Messungen während des Energieaudits vorgeschrieben?
Nicht jeder Verbraucher muss separat gemessen werden. Vorhandene Zähler- und Lastgangdaten werden vorrangig genutzt. Wo sie nicht ausreichen, können temporäre Messungen oder nachvollziehbare Hochrechnungen erforderlich sein. Schätzungen sind nur in den gesetzlich beziehungsweise methodisch zulässigen Fällen sinnvoll.
Was enthält der Energieauditbericht?
Der Bericht beschreibt Auditumfang, Datengrundlage, Methodik, Energieeinsatz, Verbrauchsschwerpunkte und die untersuchten Bereiche. Er enthält konkrete Effizienzmaßnahmen, die erwarteten Energie- und Kosteneinsparungen sowie eine technische und wirtschaftliche Bewertung.
Müssen die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden?
Das Energieaudit selbst führt nicht automatisch zu einer allgemeinen Umsetzungspflicht für jede Empfehlung. Abhängig vom Gesamtendenergieverbrauch können nach dem Energieeffizienzgesetz jedoch zusätzliche Pflichten zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen bestehen. Die individuelle Rechtslage sollte geprüft werden.
Wie oft muss ein verpflichtendes Energieaudit wiederholt werden?
Nach derzeitiger Rechtslage ist ein verpflichtendes Energieaudit grundsätzlich mindestens alle vier Jahre, gerechnet ab Abschluss des vorherigen Audits, zu wiederholen, sofern keine anerkannte Befreiung greift. Änderungen der gesetzlichen Anforderungen sollten rechtzeitig vor dem nächsten Termin geprüft werden.

Energieaudit strukturiert vorbereiten und durchführen

Wir begleiten Unternehmen von der ersten Prüfung und Datenerfassung über die Vor-Ort-Begehung bis zum nachvollziehbaren Auditbericht nach DIN EN 16247-1.