Energieaudit-Pflicht 2027: Welche Unternehmen sind betroffen?
Für viele Unternehmen gelten bereits heute verbindliche Anforderungen. Gleichzeitig soll die Energieaudit-Pflicht künftig stärker vom tatsächlichen Energieverbrauch abhängen. Wir zeigen, was aktuell gilt, was sich voraussichtlich ändert und wie Unternehmen ihren Handlungsbedarf prüfen können.
Der im Juni 2026 vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie wurde vom Bundesrat beraten, ist aber noch kein geltendes Recht. Bis zum Inkrafttreten einer Änderung gelten die bisherigen Vorgaben des EDL-G und EnEfG. Die endgültigen Schwellenwerte und Fristen können sich im weiteren Verfahren noch ändern.
Für wen gilt die Energieaudit-Pflicht heute?
Nach der derzeit geltenden Rechtslage müssen Unternehmen, die nicht als kleines oder mittleres Unternehmen gelten, grundsätzlich ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen. Entscheidend ist der Unternehmensstatus nach der europäischen KMU-Definition. Dabei können auch Beteiligungen, verbundene Unternehmen und Konzernstrukturen berücksichtigt werden.
Das Audit muss mindestens alle vier Jahre wiederholt werden. Unternehmen mit einem Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder einem Umweltmanagementsystem nach EMAS können von der Auditpflicht freigestellt sein. Bei einem Gesamtenergieverbrauch von höchstens 500.000 kWh pro Jahr sieht das geltende EDL-G eine vereinfachte Nachweiserfüllung vor.
Zusätzlich verpflichtet das Energieeffizienzgesetz Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 7,5 GWh Gesamtendenergieverbrauch zur Einrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems. Die Einordnung sollte deshalb immer gemeinsam nach EDL-G und EnEfG erfolgen.
Wiederholungsfrist
Gerechnet vom Abschluss des ersten Audits ist mindestens alle vier Jahre ein weiteres Energieaudit erforderlich.
Vereinfachter Nachweis
Bei höchstens 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch pro Jahr kann die Pflicht nach der aktuellen Regelung vereinfacht erfüllt werden.
Managementsystem
Oberhalb von durchschnittlich 7,5 GWh gelten aktuell zusätzliche Pflichten nach dem Energieeffizienzgesetz.
Was soll sich an der Energieaudit-Pflicht 2027 ändern?
Der aktuelle Entwurf löst die Auditpflicht weitgehend von der Unternehmensgröße und stellt stattdessen auf den durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre ab.
| Kriterium | Aktuell geltende Regelung | Gesetzentwurf 2026 |
|---|---|---|
| Grundlage | Grundsätzlich der Nicht-KMU-Status nach europäischer KMU-Definition. | Durchschnittlicher Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre. |
| Energieaudit | Nicht-KMU müssen grundsätzlich mindestens alle vier Jahre ein Audit durchführen. | Vorgesehen für Unternehmen mit mehr als 2,77 GWh durchschnittlichem Gesamtendenergieverbrauch. |
| Erstes Audit | Bei neu erreichtem Nicht-KMU-Status grundsätzlich innerhalb von 20 Monaten. | Vorgesehen spätestens 12 Monate nach Erreichen des Verbrauchsstatus; frühestens 12 Monate nach Inkrafttreten. |
| Managementsystem | Aktuell bei mehr als 7,5 GWh durchschnittlichem Gesamtendenergieverbrauch. | Im Entwurf bei mehr als 23,6 GWh; darunter kann die Auditpflicht greifen. |
| Umsetzungspläne | Aktuell grundsätzlich bei mehr als 2,5 GWh nach § 9 EnEfG. | Vorgesehen bei mehr als 2,77 GWh und weniger als 23,6 GWh, innerhalb von drei Monaten nach dem Audit. |
Energieaudit-Pflicht prüfen: der Selbstcheck
Mit diesen vier Schritten erhalten Unternehmen eine erste Einschätzung. Bei Konzernstrukturen, Beteiligungen oder mehreren Standorten ist eine individuelle Prüfung besonders wichtig.
Unternehmensstatus klären
Prüfen Sie nach aktueller Rechtslage, ob Ihr Unternehmen einschließlich relevanter Partner- und verbundener Unternehmen als Nicht-KMU gilt.
Energieverbrauch ermitteln
Erfassen Sie Strom, Brennstoffe, Wärme und weitere Energieträger. Für die geplante Neuregelung ist der Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre entscheidend.
Bestehende Systeme prüfen
Klären Sie, ob ein gültiges Energiemanagementsystem oder Umweltmanagementsystem besteht und welchen Anteil des Energieverbrauchs es abdeckt.
Frist und letzten Abschluss prüfen
Ermitteln Sie das Abschlussdatum des letzten Energieaudits. Die Wiederholungsfrist beträgt grundsätzlich vier Jahre.
Was wird bei einem Energieaudit untersucht?
Ein Energieaudit betrachtet nicht nur einzelne Rechnungen. Es bildet die wesentlichen Energieflüsse des Unternehmens ab und verbindet technische Analyse mit einer wirtschaftlichen Bewertung möglicher Einsparmaßnahmen.
Gebäudehülle, Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung und weitere technische Systeme.
Maschinen, Druckluft, Pumpen, Motoren, Kälte-, Wärme- und Versorgungstechnik.
Produktionsabläufe, Prozesswärme, Lastprofile, Abwärme und betriebliche Energieflüsse.
Unternehmensbezogene Beförderung und weitere relevante mobile Energieverbräuche.
Mehr zum Leistungsumfang, Auditbericht und zur Abgrenzung gegenüber ISO 50001 finden Sie auf unserer Seite Energieaudit nach DIN EN 16247-1.
So läuft ein Energieaudit im Unternehmen ab
Eine strukturierte Vorbereitung erleichtert die Datenerhebung und verkürzt Abstimmungen. Der genaue Umfang richtet sich nach Unternehmensgröße, Standorten, Anlagen und Energieeinsatz.
Erstgespräch
Unternehmensstruktur, Standorte, Fristen und vorhandene Daten werden geklärt.
Datenerhebung
Energieverbräuche, Lastprofile, Anlagenlisten und Betriebsdaten werden zusammengeführt.
Begehung
Gebäude, Anlagen und Prozesse werden vor Ort aufgenommen und mit den Daten abgeglichen.
Analyse
Energieflüsse und Einsparpotenziale werden technisch und wirtschaftlich bewertet.
Auditbericht
Ergebnisse, Maßnahmen und Prioritäten werden dokumentiert und gemeinsam besprochen.
Diese Unterlagen sind häufig hilfreich
Energieabrechnungen, Lastgänge, Gebäude- und Flächenangaben, Anlagenlisten, Betriebszeiten, Messdaten, frühere Auditberichte sowie Informationen zu bereits umgesetzten Maßnahmen.
Bußgeldrisiko nicht unterschätzen
Wer ein verpflichtendes Energieaudit nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführt, kann nach aktueller Rechtslage mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro belegt werden.
FAQ zur Energieaudit-Pflicht 2027
Die wichtigsten Antworten zur aktuellen Rechtslage und zur geplanten Neuregelung.
Ist die neue Energieaudit-Pflicht für 2027 bereits beschlossen?
Welche Unternehmen sind aktuell zum Energieaudit verpflichtet?
Welche Verbrauchsgrenze sieht der Gesetzentwurf vor?
Wie oft muss ein Energieaudit wiederholt werden?
Kann ISO 50001 das Energieaudit ersetzen?
Gilt die Energieaudit-Pflicht auch für mehrere Standorte?
Was passiert bei einem Energieverbrauch unter 500.000 kWh?
Wer darf ein verpflichtendes Energieaudit durchführen?
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die zum jeweiligen Prüfzeitpunkt geltenden Gesetze, Verordnungen und behördlichen Hinweise. Der Beitrag wird bei wesentlichen gesetzlichen Änderungen aktualisiert.
Energieaudit-Pflicht für Ihr Unternehmen prüfen lassen
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