Energieberatung Nichtwohngebäude: Kosten und Förderung
Was kostet eine Energieberatung für ein Nichtwohngebäude? Dieser Ratgeber zeigt unverbindliche Honorarspannen, die wichtigsten Preisfaktoren und die aktuelle BAFA-Förderung für eine Beratung nach DIN V 18599.
Die genannten Nettobeträge dienen der ersten Einordnung und sind keine Preisliste der Energie Consulting Gierl GmbH. Ein belastbares Honorar ist erst möglich, wenn Gebäude, Nutzung, Unterlagen und gewünschter Leistungsumfang geklärt sind.
Was kostet eine Energieberatung für ein Nichtwohngebäude?
Für Energieberatungen nach DIN V 18599 gibt es keine einheitliche Gebührenordnung. Je nach Größe, Nutzung und technischer Komplexität können Eigentümer und Unternehmen häufig mit mehreren tausend Euro netto rechnen.
| Gebäude und Aufwand | Typische Ausgangslage | Honorarrahmen netto |
|---|---|---|
| Kleines, einfaches Nichtwohngebäude | Wenige Nutzungszonen, überschaubare Anlagentechnik, vollständige Pläne und Verbrauchsdaten. | ca. 3.000–5.000 € |
| Mittleres oder gemischt genutztes Gebäude | Mehrere Zonen, unterschiedliche Betriebszeiten, Lüftung, Kühlung oder umfangreichere Gebäudetechnik. | ca. 5.000–10.000 € |
| Großes oder komplexes Nichtwohngebäude | Viele Nutzungszonen, große Flächen, anspruchsvolle Anlagentechnik, mangelhafte Datenlage oder mehrere Gebäude. | ca. 10.000–20.000 €+ |
Stand August 2026. Die Spannen sind eine redaktionelle Markt- und Aufwandsorientierung. Je nach Projekt können Angebote darunter oder deutlich darüber liegen. Umsatzsteuer, Anfahrt, besondere Bestandsaufnahmen, Messungen und weiterführende Leistungen können zusätzlich anfallen.
Welche Faktoren bestimmen die Beratungskosten?
Ein kleines Bürogebäude mit durchgängiger Nutzung lässt sich meist schneller erfassen und bilanzieren als ein Hotel, eine Schule oder eine Werkhalle mit vielen Nutzungszonen und umfangreicher Lüftungs-, Kühl- und Beleuchtungstechnik.
Für ein seriöses Angebot werden deshalb mindestens Nettogrundfläche, Gebäudeart, Baujahr, Nutzung, vorhandene Pläne, Anlagentechnik und das gewünschte Beratungsziel benötigt. Auch die Frage, ob ein Sanierungsfahrplan, eine Sanierung in einem Zug oder eine Neubauberatung erstellt werden soll, beeinflusst den Umfang.
Unsere gebäudebezogenen Leistungen finden Sie auf der Seite Energieberatung für Nichtwohngebäude.
Größe und Geometrie
Nettogrundfläche, Baukörper, Bauteilflächen und Anzahl der Gebäude bestimmen die Menge der aufzunehmenden und zu berechnenden Daten.
Nutzungszonen
Büros, Verkaufsflächen, Lager, Küchen, Behandlungsräume oder Hallen haben unterschiedliche Nutzungsprofile und müssen passend abgebildet werden.
Anlagentechnik
Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung und Gebäudeautomation erhöhen mit ihrer technischen Vielfalt den Prüfaufwand.
Unterlagen und Daten
Vollständige Pläne, Bauteilaufbauten, Anlagendaten und Energieverbräuche reduzieren Rückfragen und zusätzliche Bestandsaufnahmen.
Beratungsziel
Einzelne Vorprüfungen, ein vollständiger Sanierungsfahrplan oder die Planung eines Effizienzgebäudes unterscheiden sich deutlich im Umfang.
Termine und Abstimmung
Vor-Ort-Termine, Reiseaufwand und Abstimmungen mit Eigentümer, Betrieb, Fachplanung oder Förderstellen fließen in die Kalkulation ein.
Was ist im Beratungshonorar üblicherweise enthalten?
Eine Energieberatung nach DIN V 18599 besteht nicht nur aus der Gebäudebegehung. Einen großen Teil des Aufwands verursachen die energetische Modellierung, Variantenberechnungen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Dokumentation.
Ziele, Nutzung, Gebäude, technische Systeme und vorhandene Unterlagen werden geklärt.
Gebäudehülle, Anlagentechnik, Nutzung und energetische Schwachstellen werden vor Ort erfasst.
Der energetische Ist-Zustand wird für die relevanten Gebäudezonen berechnet und plausibilisiert.
Maßnahmen und Varianten werden technisch, energetisch und wirtschaftlich miteinander verglichen.
Ergebnisse, Einsparpotenziale, Kostenannahmen und nächste Schritte werden verständlich dokumentiert.
Welche Bauteile und gebäudetechnischen Systeme betrachtet werden, erklären wir ausführlich auf unserer Leistungsseite für Nichtwohngebäude.
Welche Leistungen können zusätzliche Kosten verursachen?
Die eigentliche Energieberatung ist von der späteren Planung und Umsetzung zu unterscheiden. Lassen Sie deshalb im Angebot klar festhalten, welche Leistungen enthalten sind und welche nach Aufwand hinzukommen.
Aufmaß und Bestandsrekonstruktion
Fehlen belastbare Pläne oder Bauteilangaben, kann eine zusätzliche Aufnahme des Gebäudebestands erforderlich werden.
Förderantrag und Nachweise
Die Begleitung einer späteren BAFA- oder KfW-Förderung kann als gesonderter Auftrag kalkuliert werden.
Energetische Fachplanung
Detailplanung, Ausschreibungsunterstützung und Abstimmung mit Fachgewerken gehen über ein Beratungskonzept hinaus.
Baubegleitung
Baustellentermine, Qualitätskontrollen, Dokumentation und Bestätigungen nach Durchführung sind eigene Projektleistungen.
Besondere Berechnungen
Wärmebrücken, Heizlast, hydraulischer Abgleich, Simulationen oder Messungen können zusätzliche Fachleistungen sein.
Mehrere Gebäude oder Varianten
Ein Gebäudepool, zusätzliche Nutzungsvarianten oder zahlreiche Sanierungsszenarien erhöhen die Bearbeitungszeit.
Wie hoch ist die Förderung für die Energieberatung?
Das BAFA bezuschusst eine förderfähige Energieberatung nach DIN V 18599 aktuell mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars. Der maximale Zuschuss richtet sich nach der beheizten oder gekühlten Nettogrundfläche.
Kleine Nichtwohngebäude
max. 850 €Gefördert werden höchstens 50 % des anerkannten Honorars, begrenzt auf 850 Euro.
Mittlere Nichtwohngebäude
max. 2.500 €Die Förderquote beträgt 50 %, der Zuschuss ist in dieser Flächenklasse auf 2.500 Euro begrenzt.
Größere Nichtwohngebäude
max. 4.000 €Auch hier gelten 50 % Förderung; der höchstmögliche Zuschuss beträgt 4.000 Euro.
Beispiel unter 200 m²
Beratungshonorar: 3.000 € netto
50 % wären 1.500 €, der Höchstbetrag liegt jedoch bei 850 €.
Beispiel 200 bis 500 m²
Beratungshonorar: 6.000 € netto
50 % wären 3.000 €, der Höchstbetrag liegt jedoch bei 2.500 €.
Beispiel über 500 m²
Beratungshonorar: 10.000 € netto
50 % wären 5.000 €, der Höchstbetrag liegt jedoch bei 4.000 €.
Wie lassen sich die Beratungskosten begrenzen?
Eine vollständige und geordnete Datengrundlage reduziert Rückfragen und unnötige Zusatzaufnahmen. Gleichzeitig bleibt genügend Zeit für die eigentliche energetische Bewertung.
Aktuelle Pläne bereitstellen
Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Flächenangaben helfen bei Zonierung und Bauteilaufnahme.
Bauteilaufbauten dokumentieren
Angaben zu Dach, Außenwand, Boden, Fenstern und bereits erfolgten Sanierungen vermeiden Schätzungen.
Anlagendaten sammeln
Typenschilder, Baujahre, Leistungen, Regelungen und Wartungsunterlagen erleichtern die technische Bewertung.
Verbrauchsdaten ordnen
Stellen Sie Energieabrechnungen und möglichst monatliche Verbräuche der vergangenen Jahre zusammen.
Nutzungen und Zeiten nennen
Personenzahlen, Betriebszeiten, Raumtemperaturen und besondere Nutzungen sind für die Plausibilisierung wichtig.
Beratungsziel festlegen
Sanierungsfahrplan, Gesamtsanierung oder Neubauziel sollten vor dem Angebot möglichst klar beschrieben sein.
FAQ zu den Kosten der Energieberatung für Nichtwohngebäude
Die wichtigsten Antworten zu Honorar, Förderung, Leistungsumfang und Angebotsvergleich.
Was kostet eine Energieberatung für ein Nichtwohngebäude?
Warum ist die Beratung teurer als bei einem Wohngebäude?
Wie viel BAFA-Förderung ist möglich?
Werden immer genau 50 % ausgezahlt?
Sind Förderantrag und Baubegleitung im Preis enthalten?
Welche Unterlagen werden für ein Angebot benötigt?
Was ist der Unterschied zum Energieaudit?
Betreut Energie Consulting Gierl Projekte deutschlandweit?
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Schildern Sie uns kurz Gebäudeart, Fläche, Nutzung und Ihr Beratungsziel. Wir prüfen den voraussichtlichen Aufwand, mögliche Förderwege und erstellen Ihnen ein passendes Angebot.