Ratgeber für Eigentümer und Unternehmen

Energieberatung Nichtwohngebäude: Kosten und Förderung

Was kostet eine Energieberatung für ein Nichtwohngebäude? Dieser Ratgeber zeigt unverbindliche Honorarspannen, die wichtigsten Preisfaktoren und die aktuelle BAFA-Förderung für eine Beratung nach DIN V 18599.

Stand: Lesedauer: ca. 8 Minuten
Unverbindliche Preisorientierung – keine allgemeine Preisliste

Die genannten Nettobeträge dienen der ersten Einordnung und sind keine Preisliste der Energie Consulting Gierl GmbH. Ein belastbares Honorar ist erst möglich, wenn Gebäude, Nutzung, Unterlagen und gewünschter Leistungsumfang geklärt sind.

Honorar zur Orientierung

Was kostet eine Energieberatung für ein Nichtwohngebäude?

Für Energieberatungen nach DIN V 18599 gibt es keine einheitliche Gebührenordnung. Je nach Größe, Nutzung und technischer Komplexität können Eigentümer und Unternehmen häufig mit mehreren tausend Euro netto rechnen.

Gebäude und Aufwand Typische Ausgangslage Honorarrahmen netto
Kleines, einfaches Nichtwohngebäude Wenige Nutzungszonen, überschaubare Anlagentechnik, vollständige Pläne und Verbrauchsdaten. ca. 3.000–5.000 €
Mittleres oder gemischt genutztes Gebäude Mehrere Zonen, unterschiedliche Betriebszeiten, Lüftung, Kühlung oder umfangreichere Gebäudetechnik. ca. 5.000–10.000 €
Großes oder komplexes Nichtwohngebäude Viele Nutzungszonen, große Flächen, anspruchsvolle Anlagentechnik, mangelhafte Datenlage oder mehrere Gebäude. ca. 10.000–20.000 €+

Stand August 2026. Die Spannen sind eine redaktionelle Markt- und Aufwandsorientierung. Je nach Projekt können Angebote darunter oder deutlich darüber liegen. Umsatzsteuer, Anfahrt, besondere Bestandsaufnahmen, Messungen und weiterführende Leistungen können zusätzlich anfallen.

Individuelle Kalkulation

Welche Faktoren bestimmen die Beratungskosten?

Ein kleines Bürogebäude mit durchgängiger Nutzung lässt sich meist schneller erfassen und bilanzieren als ein Hotel, eine Schule oder eine Werkhalle mit vielen Nutzungszonen und umfangreicher Lüftungs-, Kühl- und Beleuchtungstechnik.

Für ein seriöses Angebot werden deshalb mindestens Nettogrundfläche, Gebäudeart, Baujahr, Nutzung, vorhandene Pläne, Anlagentechnik und das gewünschte Beratungsziel benötigt. Auch die Frage, ob ein Sanierungsfahrplan, eine Sanierung in einem Zug oder eine Neubauberatung erstellt werden soll, beeinflusst den Umfang.

Unsere gebäudebezogenen Leistungen finden Sie auf der Seite Energieberatung für Nichtwohngebäude.

Energieberatung Nichtwohngebäude Kosten bei der Vor-Ort-Begehung
01

Größe und Geometrie

Nettogrundfläche, Baukörper, Bauteilflächen und Anzahl der Gebäude bestimmen die Menge der aufzunehmenden und zu berechnenden Daten.

02

Nutzungszonen

Büros, Verkaufsflächen, Lager, Küchen, Behandlungsräume oder Hallen haben unterschiedliche Nutzungsprofile und müssen passend abgebildet werden.

03

Anlagentechnik

Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung und Gebäudeautomation erhöhen mit ihrer technischen Vielfalt den Prüfaufwand.

04

Unterlagen und Daten

Vollständige Pläne, Bauteilaufbauten, Anlagendaten und Energieverbräuche reduzieren Rückfragen und zusätzliche Bestandsaufnahmen.

05

Beratungsziel

Einzelne Vorprüfungen, ein vollständiger Sanierungsfahrplan oder die Planung eines Effizienzgebäudes unterscheiden sich deutlich im Umfang.

06

Termine und Abstimmung

Vor-Ort-Termine, Reiseaufwand und Abstimmungen mit Eigentümer, Betrieb, Fachplanung oder Förderstellen fließen in die Kalkulation ein.

Leistungsumfang

Was ist im Beratungshonorar üblicherweise enthalten?

Eine Energieberatung nach DIN V 18599 besteht nicht nur aus der Gebäudebegehung. Einen großen Teil des Aufwands verursachen die energetische Modellierung, Variantenberechnungen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Dokumentation.

1Erstaufnahme

Ziele, Nutzung, Gebäude, technische Systeme und vorhandene Unterlagen werden geklärt.

2Begehung

Gebäudehülle, Anlagentechnik, Nutzung und energetische Schwachstellen werden vor Ort erfasst.

3DIN-V-18599-Bilanz

Der energetische Ist-Zustand wird für die relevanten Gebäudezonen berechnet und plausibilisiert.

4Sanierungskonzept

Maßnahmen und Varianten werden technisch, energetisch und wirtschaftlich miteinander verglichen.

5Bericht

Ergebnisse, Einsparpotenziale, Kostenannahmen und nächste Schritte werden verständlich dokumentiert.

Welche Bauteile und gebäudetechnischen Systeme betrachtet werden, erklären wir ausführlich auf unserer Leistungsseite für Nichtwohngebäude.

Angebote richtig vergleichen

Welche Leistungen können zusätzliche Kosten verursachen?

Die eigentliche Energieberatung ist von der späteren Planung und Umsetzung zu unterscheiden. Lassen Sie deshalb im Angebot klar festhalten, welche Leistungen enthalten sind und welche nach Aufwand hinzukommen.

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Aufmaß und Bestandsrekonstruktion

Fehlen belastbare Pläne oder Bauteilangaben, kann eine zusätzliche Aufnahme des Gebäudebestands erforderlich werden.

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Förderantrag und Nachweise

Die Begleitung einer späteren BAFA- oder KfW-Förderung kann als gesonderter Auftrag kalkuliert werden.

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Energetische Fachplanung

Detailplanung, Ausschreibungsunterstützung und Abstimmung mit Fachgewerken gehen über ein Beratungskonzept hinaus.

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Baubegleitung

Baustellentermine, Qualitätskontrollen, Dokumentation und Bestätigungen nach Durchführung sind eigene Projektleistungen.

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Besondere Berechnungen

Wärmebrücken, Heizlast, hydraulischer Abgleich, Simulationen oder Messungen können zusätzliche Fachleistungen sein.

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Mehrere Gebäude oder Varianten

Ein Gebäudepool, zusätzliche Nutzungsvarianten oder zahlreiche Sanierungsszenarien erhöhen die Bearbeitungszeit.

Wichtig beim Angebotsvergleich: Prüfen Sie nicht nur den Endpreis. Entscheidend ist, ob Vor-Ort-Begehung, DIN-V-18599-Bilanzierung, Varianten, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Beratungsbericht, Abschlussgespräch, Fahrtkosten und Förderabwicklung enthalten sind.
BAFA-Modul 2

Wie hoch ist die Förderung für die Energieberatung?

Das BAFA bezuschusst eine förderfähige Energieberatung nach DIN V 18599 aktuell mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars. Der maximale Zuschuss richtet sich nach der beheizten oder gekühlten Nettogrundfläche.

Unter 200 m²

Kleine Nichtwohngebäude

max. 850 €

Gefördert werden höchstens 50 % des anerkannten Honorars, begrenzt auf 850 Euro.

200 bis 500 m²

Mittlere Nichtwohngebäude

max. 2.500 €

Die Förderquote beträgt 50 %, der Zuschuss ist in dieser Flächenklasse auf 2.500 Euro begrenzt.

Über 500 m²

Größere Nichtwohngebäude

max. 4.000 €

Auch hier gelten 50 % Förderung; der höchstmögliche Zuschuss beträgt 4.000 Euro.

Beispiel unter 200 m²

Beratungshonorar: 3.000 € netto
50 % wären 1.500 €, der Höchstbetrag liegt jedoch bei 850 €.

Eigenanteil: 2.150 € netto

Beispiel 200 bis 500 m²

Beratungshonorar: 6.000 € netto
50 % wären 3.000 €, der Höchstbetrag liegt jedoch bei 2.500 €.

Eigenanteil: 3.500 € netto

Beispiel über 500 m²

Beratungshonorar: 10.000 € netto
50 % wären 5.000 €, der Höchstbetrag liegt jedoch bei 4.000 €.

Eigenanteil: 6.000 € netto
Förderung vor der Beauftragung prüfen: Antrag, Förderberechtigung, zugelassene Beratungsperson und zulässiger Vorhabenbeginn müssen zu den aktuellen Programmbedingungen passen. Ein Zuschuss kann nicht pauschal garantiert werden. Die Beispiele unterstellen, dass das Honorar vollständig als förderfähig anerkannt wird.
Gute Vorbereitung

Wie lassen sich die Beratungskosten begrenzen?

Eine vollständige und geordnete Datengrundlage reduziert Rückfragen und unnötige Zusatzaufnahmen. Gleichzeitig bleibt genügend Zeit für die eigentliche energetische Bewertung.

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Aktuelle Pläne bereitstellen

Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Flächenangaben helfen bei Zonierung und Bauteilaufnahme.

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Bauteilaufbauten dokumentieren

Angaben zu Dach, Außenwand, Boden, Fenstern und bereits erfolgten Sanierungen vermeiden Schätzungen.

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Anlagendaten sammeln

Typenschilder, Baujahre, Leistungen, Regelungen und Wartungsunterlagen erleichtern die technische Bewertung.

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Verbrauchsdaten ordnen

Stellen Sie Energieabrechnungen und möglichst monatliche Verbräuche der vergangenen Jahre zusammen.

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Nutzungen und Zeiten nennen

Personenzahlen, Betriebszeiten, Raumtemperaturen und besondere Nutzungen sind für die Plausibilisierung wichtig.

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Beratungsziel festlegen

Sanierungsfahrplan, Gesamtsanierung oder Neubauziel sollten vor dem Angebot möglichst klar beschrieben sein.

Häufige Fragen

FAQ zu den Kosten der Energieberatung für Nichtwohngebäude

Die wichtigsten Antworten zu Honorar, Förderung, Leistungsumfang und Angebotsvergleich.

Was kostet eine Energieberatung für ein Nichtwohngebäude?
Je nach Größe, Nutzung und Technik liegt das Honorar häufig im mittleren bis höheren vierstelligen Bereich. Als grobe Orientierung können bei kleinen, einfachen Gebäuden etwa 3.000 bis 5.000 Euro netto, bei mittlerer Komplexität etwa 5.000 bis 10.000 Euro und bei großen oder komplexen Gebäuden 10.000 Euro oder mehr anfallen.
Warum ist die Beratung teurer als bei einem Wohngebäude?
Nichtwohngebäude besitzen oft viele unterschiedliche Nutzungszonen und komplexere Systeme für Lüftung, Kühlung, Beleuchtung und Automation. Dadurch steigen Datenerfassung, Modellierung und Variantenberechnung.
Wie viel BAFA-Förderung ist möglich?
Aktuell werden 50 % des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst. Der Höchstbetrag beträgt bei weniger als 200 m² Nettogrundfläche 850 Euro, bei 200 bis 500 m² 2.500 Euro und bei mehr als 500 m² 4.000 Euro.
Werden immer genau 50 % ausgezahlt?
Nein. Die Förderung beträgt höchstens 50 % und ist zusätzlich durch den flächenabhängigen Maximalbetrag begrenzt. Zudem müssen Antragsteller, Beratung und Honorar alle Förderbedingungen erfüllen.
Sind Förderantrag und Baubegleitung im Preis enthalten?
Das hängt vom Angebot ab. Die Beratung nach DIN V 18599, die spätere Förderbegleitung, energetische Fachplanung und Baubegleitung sind unterschiedliche Leistungsphasen und sollten im Vertrag eindeutig benannt werden.
Welche Unterlagen werden für ein Angebot benötigt?
Hilfreich sind Adresse, Nutzung, Nettogrundfläche, Baujahr, Grundrisse und Schnitte, Angaben zu Gebäudehülle und Anlagentechnik, Verbrauchsdaten sowie das gewünschte Beratungsziel.
Was ist der Unterschied zum Energieaudit?
Die Energieberatung nach DIN V 18599 konzentriert sich auf Gebäudehülle und gebäudetechnische Systeme. Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 betrachtet die Energieverwendung des gesamten Unternehmens und kann zusätzlich Produktionsprozesse, Anlagen und Verkehr einbeziehen.
Betreut Energie Consulting Gierl Projekte deutschlandweit?
Ja. Energie Consulting Gierl GmbH betreut Nichtwohngebäude deutschlandweit. Digitale Abstimmungen und erforderliche Vor-Ort-Termine werden passend zum Projekt organisiert.

Individuelle Kosten für Ihr Nichtwohngebäude ermitteln

Schildern Sie uns kurz Gebäudeart, Fläche, Nutzung und Ihr Beratungsziel. Wir prüfen den voraussichtlichen Aufwand, mögliche Förderwege und erstellen Ihnen ein passendes Angebot.